Behördlicher Ansprechpartner für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtinie
Hauptamt: Frau Groschopp
Anschrift: Altmarkt 1
09468 Geyer
Telefon: (037346) 105-27
Fax: (037346) 105-62
E-Mail: stadtverwaltung(at)stadt-geyer.com
Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente:
Die Stadt Geyer arbeitet derzeit daran, den Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte Dokumente, zunächst für EU-DLR-relevante Verwaltungsverfahren beschränkt, bereitzustellen.
Derzeit kann zur elektronischen Kommunikation o.g. E-Mailadresse angeboten werden. Die entsprechenden E-Mails haben bei Verwaltungsverfahren, die der Schriftform bedürfen, allerdings nur
Informationscharakter. Die Unterlagen sind nochmals unterschrieben nachzureichen.
1. Gaststättengestattung ausgeben
2. Führungszeugnis beantragen
3. Gaststättenerlaubnis erteilen
4. Gewerbe abmelden
5. Gewerbe abmelden
6. Gewerbe ummelden
7. Gewerberegisterausunft erteilen
8. Reisegewerbekarte erteilen
9. Sperrzeitverkürzung genehmigen
10. Tageshändler für den Wochenmarkt zulassen
Weitere Informationen zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Informationen zur EU-DLR im Amt 24 des Freistaates Sachsen
Formulare können unter
www.sakd.de/eu-dlr-formulare.html
heruntergeladen werden.
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