Projektförderung: „Inklusive Teilhabe“

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Förderaufruf - Für den Erzgebirgskreis wird eine Zuwendung in Höhe von ca. 80.000 Euro zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen bereitgestellt. Anträge für das Jahr 2024 können bis 15. März 2024 gestellt werden. Was die Förderprojekte sind und wer antragsberechtigt ist lesen Sie ausführlich hier

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