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Führerscheinumtausch Geburtsjahrgänge 1965 - 1970

|   Mitteilungen

Wie schon aus diversen Medienveröffentlichungen bekannt, verlieren Führerscheine in Papierform, der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970 zum 19.01.2024 ihre Gültigkeit. Die betroffenen Führerscheininhaber müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises rechtzeitig einen Umtauschantrag stellen, um für die Zeit ab dem 19.01.2024 einen gültigen 
Kartenführerschein vorweisen zu können.
In der Gemeindeverwaltung liegen ab sofort die dafür nötigen Antragsformulare des Landratsamtes aus. 
Das Antragsformular findet sich allerdings auch im Internet, auf der Homepage des Erzgebirgskreises: www.erzgebirgskreis.de (https://production.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/buergerservice/fahrerlaubnisbehoerde
Ihren ausgefüllten Antrag sowie ein biometrisches Passbild, eine Personalausweiskopie und eine Kopie des alten Papierführerscheins, senden Sie bitte direkt an das 
Landratsamt Erzgebirgskreis, 
Fahrerlaubnisbehörde,
Paulus-Jenisius-Straße 24,
09456 Annaberg-Buchholz.

Der Antrag kann auch bei allen Dienstgebäuden des Landratsamts in die dort befindlichen Briefkästen eingeworfen werden. Das Landratsamt wird für Sie, nach Erhalt und Prüfung Ihres Antrags, bei der Bundesdruckerei 
einen Kartenführerschein herstellen lassen. Nach der Bestellung erhalten alle Antragsteller eine Zahlungsaufforderung mit weiteren Hinweisen zum Erhalt des neuen Führerscheins. Die dort anfallenden Kosten liegen zwischen 25,30 € und 30,40 €.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen in Fahrerlaubnissachen nur am Standort Annaberg-Buchholz möglich sind. Um längere Wartezeiten zu vermeiden bitten wir um vorherige Terminvereinbarung. Nähere Angaben dazu finden Sie auf der Homepage des Erzgebirgskreises

Um Ihnen den Umtausch zu erleichtern, hält die Stadtverwaltung Geyer das Antragsformular für Sie bereit. Sie finden das Antragsformular im Anhang als pdf-Datei zum Herunterladen. 
 

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