Die Stadtkasse informiert: Grundsteuer ab 2025

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Wie schon seit einiger Zeit bekannt ist, wird die Grundsteuer aufgrund veralteter Bewertungen der Grundstücke ab 01.01.2025 neu festgesetzt.
Dabei werden aktuell bereits die neuen Grundsteuerwerte vom Finanzamt ermittelt, woraus gemeinsam mit der gesetzlichen Steuermesszahl der Grundsteuer-Messbetrag errechnet wird. Diesen Messbetrag erhalten Sie, sowie auch wir als Gemeinde, als gesonderten Grundsteuer-Messbescheid vom Finanzamt. Fragen hierzu können ausschließlich an das Finanzamt gerichtet werden.
Nach Abschluss der Bewertungen durch das Finanzamt wird die Stadtverwaltung das neue Gesamtaufkommen an Grundsteuer ermitteln. Der kommunale Hebesatz wird dementsprechend ab 2025 angepasst. Erst anschließend kann auf Grundlage des Grundsteuer-Messbescheides vom Finanzamt und dem Hebesatz der Gemeinde die individuell zu zahlende Grundsteuer für jeden Grundsteuerpflichtigen berechnet werden. Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass Ihnen die neuen Grundsteuerbescheide Anfang des Jahres 2025 zugestellt werden.

Wir weisen darauf hin, dass der zuletzt an Sie versendete Grundsteuerbescheid so lang bestehen bleibt, bis Sie einen neuen Bescheid von uns erhalten. Die bereits bekannten und auf dem Bescheid aufgeführten Ratenfälligkeiten sind bis zum Erhalt eines Änderungsbescheides einzuhalten.
Bei Fragen zu den aktuellen Grundsteuer-Bescheiden können Sie sich gern an uns wenden.

H.Illing, Stadtkämmerin
 

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