Unsere Stadt wurde 2018 mit dem Gebiet „Innerer Stadtkern“ in das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.
Neben der Bezuschussung kommunaler Vorhaben im Fördergebiet, zielt das Programm auch auf eine Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben an sanierungsbedürftigen privaten Gebäuden ab.
Wir freuen uns, dass mit Mitteln des Landes und des Bundes sowie der Stadt Anreize geschaffen werden, um bestehende bauliche Mängel im privaten und öffentlichen Bereich zu beheben.
Unsere Stadt hat mit den Beschlüssen zum Fördergebiet und der Förderregelung für private Maßnahmen die formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Fördergelder geschaffen.
Nähere Informationen erhalten Sie in der Förderinformation.
Antragsfrist für Maßnahmen 2021:
Wenn Sie, als privater Grundstückseigentümer Interesse an einer Förderung haben /diese beantragen möchten, stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag bis zum 31.8.2020.
Für Rückfragen steht Frau Groschopp (angela.groschopp@stadt-geyer.com, 037346/10527) zur Verfügung.
Neben der Förderung von öffentlichen und privaten Bau- und Ordnungsmaßnahmen steht im Rahmen des Verfügungsfonds bis zum Ende der Programmlaufzeit auch ein Budget für überwiegend kleinteiligere Maßnahmen zur Verfügung, mit dem insbesondere bürgerschaftliches Engagement unterstützt werden soll. Der Verfügungsfonds ist vor allem ein Instrument zur privat-öffentlichen Kooperation.
Alle Maßnahmen müssen den Programmzielen entsprechen, d.h., vereinfacht ausgedrückt, zur Stärkung und Belebung des Gebiets beitragen.
Einzelheiten sind der Richtlinie der Stadt Geyer zur Förderung aus dem Verfügungsfonds für das Fördergebiet „Innerer Stadtkern“ im Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (SOP) zu entnehmen:
Ein Antragsformular können Sie hier finden:
Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Sachsen unterstützen die Stadt Geyer seit vielen Jahren im Rahmen der Förderung von Maßnahmen, die der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Stärkung der Innenstädte dienen. Fördermittel wurden insbesondere für:
förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet: siehe Karte oben
Förderzeitraum: 01.01.1993 - 31.12.2012
gewährte Fördermittel:
LSP 1,22 Mio. Euro Finanzhilfe entspricht Förderrahmen von 1,82 Mio. Euro (Landesprogramm)
SEP 1,44 Mio. Euro Finanzhilfe entspricht Förderrahmen von 2,19 Mio. Euro (Bund-Länder-Programm)
insgesamt: rund 4 Mio. Euro Fördervolumen im "Stadtkern"
Förderziel:
Behebung von baulichen und städtebaulichen Missständen
Maßnahmen:
Beispiele:
förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet: siehe Karte oben
Förderzeitraum: 2007 - 2011
gewährte Fördermittel:
180.850 Euro, davon je ½ Bundes- und Landesmittel
Förderziel:
Die Förderung des Rückbaus unterstützte die Beseitigung von Funktionsstörungen auf Grund des wirtschaftlichen und demographischen Wandels im Blick auf die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bei fehlender wirtschaftlicher Nutzungsperspektive, insbesondere bei wohnwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Im Rahmen des Programmes konnten 3.617 m² Wohnfläche bzw. 56 WE in Geyer zurückgebaut werden. Der sich insbesondere im Stadtkern und dem nahen Umfeld manifestierte Wohnungsleerstand konnte damit minimiert werden. Das Stadtbild wurde positiv beeinflusst, Wohn- und Aufenthaltsqualität verbessert sowie Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft geschaffen.
Beispiele: