Aktuelles aus unserer Stadt

Donnerstag, 16. Januar 2025

Bundestagswahl 2025 – Infos zur Briefwahl

Sehr geehrte Bürgerinnen und  Bürger, vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 liegt das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl im Rathaus, Zimmer 15 aus. Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist.  Spätestens bis zum 02.02.2025 erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung.Bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr können Wahlscheine für die Briefwahl beantragt werden. Der Druck der Stimmzettel kann erst erfolgen, wenn Landes- und Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden zu den zugelassenen Wahlvorschlägen entschieden haben (30.01.2025).Da Druck und Auslieferung der Stimmzettel einige Tage in Anspruch nehmen werden, kann die Briefwahl wohl erst ca. ab 10. Februar starten. Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der Stadt Geyer wieder eingegangen sein, um bei der Auszählung der Stimmen berücksichtigt werden zu können. Beantragen Sie möglichst frühzeitig die Briefwahl bei Bedarf. Wer möchte, kann bereits jetzt die Briefwahlunterlagen beantragen. Sie müssen nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten. Senden Sie dazu am besten eine E-Mail an stadtverwaltung@stadt-geyer.com unter Angabe folgender Daten:Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und ev. abweichende Anschrift für den Versand. Zu gegebener Zeit besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl vor Ort im Rathaus. Hierzu informieren wir nochmals detailliert zu einem späteren Zeitpunkt. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Mauersberger (037346/10512) und Frau Weist (037346/10518) gern zur Verfügung. Einzelheiten zur Einsichtnahme und der Beantragung von Briefwahl finden Sie im Amtsblatt 02-2025-06. Wenn Sie keine öffentlichen Bekanntmachungen verpassen möchten, abonnieren Sie unseren Newsletter, um über das Erscheinen einer neuen Ausgabe des Amtsblattes informiert zu werden: https://www.stadt-geyer.de/virtuellesrathaus/amtsblatt  

Montag, 13. Januar 2025

Einkommensteuererklärung 2024

Sehr geehrte Bürger, die Formulare für die Einkommensteuererklärung 2024 sind eingetroffen.Sie liegen ab sofort wieder im Erdgeschoss des Rathauses zur Mitnahme aus.

Dienstag, 03. Dezember 2024

Die Stadtkasse informiert: Grundsteuer ab 2025

Wie schon seit einiger Zeit bekannt ist, wird die Grundsteuer aufgrund veralteter Bewertungen der Grundstücke  ab 01.01.2025 neu festgesetzt. Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt. Alle Grundsteuereinnahmen bleiben direkt vor Ort. Mit ihnen finanzieren wir unter anderem den Bau, die Instandhaltung und Unterhaltung von Straßen, der Schule mit Hort und dem Kindergarten. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen.  Sicher haben Sie Fragen zu den Neuerungen ab 2025. Diesbezüglich hat die Stadtkasse die wichtigsten Informationen, sowie eine Checkliste auf unserer Website aufbereitet.  Weitere Informationen finden Sie unter https://www.stadt-geyer.de/virtuellesrathaus/informationen/informationen