• Straßenreinigung in Geyer 18.-22.3.24, weitere Infos unter "Mitteilungen" +++ Die Bushaltestelle "Gewerbegebiet Geyer" wird bis auf weiteres nicht bedient werden. Bitte nutzen Sie die Haltestelle Busbahnhof Geyer.
StartseiteKontaktformularDatenschutzImpressum A A A

Bebauungsplan "Sondergebiet Westernstadt Geyer"

Das Landratsamt des Erzgebirgskreises hat den vom Stadtrat in der Sitzung am 04.10.2022 beschlossenen Bebauungsplan „Sondergebiet Westernstadt Geyer“ der Stadt Geyer in der Fassung vom September 2022 genehmigt.
Unterlagen im Einzelnen:

- Deckblatt
Bekanntmachung Genehmigung
- Begründung der Satzung
B-Plan der Satzung (Planzeichnung Teil A und B)
- zusammenfassende Erklärung

 

Schöffen für die neue Amtszeit von 2024–2028 gesucht

Im Freistaat Sachsen sind für die neue Amtszeit ab 2024 fast 4.000 neue Schöffinnen und Schöffen zu wählen. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit; sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die einer Berufsrichterin oder eines Berufsrichters.
Durch die Schöffinnen und Schöffen nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil. Sie sollen ihr Rechtsempfinden sowie ihre Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung bringen.

Schöffinnen und Schöffen sollen grundsätzlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen erhalten Schöffinnen und Schöffen eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.

Wer kann Schöffin oder Schöffe werden?
Grundsätzlich kann sich jede Person, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, für das Schöffenamt bewerben. Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbegrenzungen (Mindestalter: 25 Jahre; Höchstalter: 69 Jahre) oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen.

Schöffinnen und Schöffen beim Jugendgericht (Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen) sollen darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Wie wird man Schöffin oder Schöffe?
Schöffinnen und Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der Gemeinden für fünf Jahre gewählt. Die Vorschlaglisten für das Jugendgericht werden beim Landratsamt Erzgebirgskreis geführt.

Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe ?
Dann bewerben Sie sich als Einwohner von Geyer bei der Stadtverwaltung Geyer, Altmarkt 1, 09468 Geyer, gern auch per Email: stadtverwaltung(at)stadt-geyer.com  bis zum 31. Mai 2023.
Hierfür steht Ihnen das unter  https://www.stadt-geyer.de/virtuellesrathaus/informationen/bekanntmachungen  veröffentlichte Formular zur Verfügung. 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Groschopp unter 037346/10527 gern zur Verfügung.

Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe am Jugendgericht?
Dazu bewerben Sie sich bis zum 31. Mai 2023 beim Referat Jugendhilfe des Landratsamtes Erzgebirgskreis. Das Bewerbungsformular steht auf der Homepage des Erzgebirgskreises (www.erzgebirgskreis.de) unter der Rubrik Landratsamt & Service -> Struktur & Aufgaben -> Ämter von A bis Z -> J -> Jugendhilfe (Referat) -> Allgemeine Informationen als Download zur Verfügung.

H. Wendler
Bürgermeister

Eintragungsverfügungen für das Bestandsverzeichnis der Stadt

Bebauungsplan "Am Bingeweg"

Hier finden Sie den Bebauungsplan für das Wohngebiet „Am Bingeweg“: