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Amtsblatt der Stadt Geyer

Bekanntmachungen der Stadt Geyer ab 1.4.2020 in elektronischer Form

Der Stadtrat der Stadt Geyer hat in seiner Sitzung am 3.3.2020 eine neue Bekanntmachungssatzung beschlossen.
Damit ergeben sich folgende Änderungen bezüglich der Veröffentlichung der Bekanntmachungen der Stadt Geyer ab 1.4.2020:
Im „Amtsblatt der Stadt Geyer“ werden alle öffentlichen Bekanntmachungen, ortsübliche Bekanntmachungen oder öffentliche Bekanntgaben der Stadt veröffentlicht.
Bis dahin erschien das Amtsblatt als Beilage zum „Wochenblatt und Anzeiger für Geyer, Tannenberg und Umgebung“. 
Nun wird das Amtsblatt elektronisch auf der Homepage der Stadt Geyer www.stadt-geyer.com/VirtuellesRathaus/Amtsblatt 
als  „Amtsblatt der Stadt Geyer“ im pdf – Format veröffentlicht.
In Papierform ist das Amtsblatt im Rathaus der Stadt Geyer sowie in der Touristinformation/Bibliothek während der allgemeinen Öffnungszeiten unentgeltlich zu erhalten.
Einen festgelegten regelmäßigen Erscheinungstermin gibt für das elektronische Amtsblatt nicht. Die Bekanntmachungen erfolgen entsprechend des Bedarfs.
Es besteht die Möglichkeit, elektronisch einen Newsletter zu abonnieren, der über das Erscheinen einer neuen Ausgabe des Amtsblattes informiert.
Der Anmeldebutton ist auf der www.stadt-geyer.com/VirtuellesRathaus/Amtsblatt zu finden.
Bei Anklicken erfolgt die Weiterleitung zur Anmeldung.

Ortsübliche Bekanntgaben erfolgen wie bisher an der Bekanntmachungstafel des Rathauses.

 

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