Schiedsstelle

Schlichten statt richten!

Unter dem Motto Schlichten statt Richten tragen die Friedensrichter dazu bei, dass sich streitende Parteien ohne Einschaltung des Gerichtes einigen können.

Die Verfahren vor dem Friedensrichter sind in Privatklagedelikten wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses obligatorisch vorgeschaltet. Bei diesen Delikten muss nach § 380 Strafprozessordnung erst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, bevor die Angelegenheit beim Gericht anhängig gemacht werden kann.

Für bestimmte Zivilstreitigkeiten - beispielsweise nachbarschaftliche Streitigkeiten - können die Friedensrichter ebenfalls in Anspruch genommen werden. 

Sie erreichen unser/e Friedensrichter während der Sprechstunde der Schiedsstelle jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 16:30 Uhr –  17:30 Uhr im Beratungsraum im Erdgeschoss des Rathauses statt.
Bitte benutzen Sie den Nebeneingang (Giebelseite bei Litfaßsäule),

Tel.:  037346/105-55
Email: friedensrichter@stadt-geyer.com

Die Schiedsstelle in Geyer ist auch mit für die Gemeinde Tannenberg zuständig.