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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Geyer ist bemüht, ihre Internetseite in Übereinstimmung mit dem Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0, §3) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
•  https://www.stadt-geyer.com


Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1.
Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Der abschließende Barrierefreiheits-Test durch eine unabhängige Organisation wird aus praktischen Gründen der Durchführbarkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Geplant ist das 3. Quartal 2021.

Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, so nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt mit uns auf und teilen Sie uns den Titel der Veröffentlichung mit. Wir werden Ihnen das Dokument dann nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Die Seite www.stadt-geyer.de/veranstaltungen/stadtfest-2017/  ist nicht barrierefrei, da es sich um eine vergangenes Event handelt und in dieser Form als Archivseite betrachtet werden kann. Sollten Sie dennoch Informationen dazu benötigen, wenden Sie sich bitte an

Stadtverwaltung Geyer
Touristinformation
Altmarkt 1
09468 Geyer

Tel. 037346 10521
Email: touristinformation-geyer(at)t-online.de

 

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.05.2021 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit auf unserer Internetseite www.stadt-geyer.com  auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

Stadtverwaltung Geyer
Hauptamt
Altmarkt 1
09468 Geyer

Tel. 037346 105 0
Email: angela.groschopp(at)stadt-geyer.com


Durchsetzungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit auf unserer Internetseite  www.stadt-geyer.com unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:


Schlichtungsstelle

Postadresse
Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Archivstraße 1
01097 Dresden

Tel.: 0351 - 56412161
Fax: 0351 56412169
E-Mail: info(at)behindertenbeauftragter.sk.sachsen.de
Internet: https://www.sk.sachsen.de/behindertenbeauftragter-der-saechsischen-staatsregierung.html