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NEU ab 25.04.: Isolation für Infizierte verkürzt auf 5 Tage bei Symptomfreiheit

Sachsen passt zum 25. April 2022 die Quarantäne- und Isolationsregeln an die aktuelle Entwicklung der Pandemie an. Künftig ist die Beendigung der Absonderung für Corona-Infizierte bereits nach fünf Tagen möglich, wenn 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig. Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – maximal aber auf zehn Tage. Die Infizierten müssen sich weiterhin eigenständig absondern. Es wird dringend empfohlen, dass sie ihre engen Kontaktpersonen selbständig informieren.

Für alle Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne vollständig. Bislang galt die Ausnahme nur für geimpfte und genesene Personen. Alle engen Kontaktpersonen – insbesondere Hausstandsangehörige - sind jedoch weiterhin dazu aufgefordert, Maßnahmen des Infektionsschutzes einzuhalten. Dies bedeutet, so gut wie möglich Kontakte zu reduzieren, auf eigene Symptome zu achten und sich zu testen.

Staatsministerin Petra Köpping: »Die aktuelle Lage und das durch Omikron stark gewandelte Pandemie- und Krankheitsgeschehen lässt eine fachlich angemessene Verkürzung der Isolationsdauer und die Abschaffung der Quarantäne zu. Infektionszahlen und Bettenbelegung sinken seit mehreren Wochen. Mit dem Abklingen der Saison der akuten Atemwegserkrankungen und mehr Aufenthalt im Freien nimmt auch der Infektionsdruck ab. Ich appelliere jedoch an alle, sich verantwortungsvoll zu verhalten und trotzdem weiter die Hygieneregeln einzuhalten. Klar ist: Für Corona-Positive bleibt die Isolation Pflicht. Und Kranke bleiben zu Hause! Den besonderen Schutz vulnerabler Gruppen stellen wir sicher, indem hier für Infizierte bei Arbeitsantritt erhöhte Anforderungen gelten.«

Es gilt eine Übergangsregelung, so dass ab dem Tag des Inkrafttretens am 25. April die aktuellen Regelungen für alle Personen gelten. Das heißt, die Absonderung als Kontaktperson ist beendet und positiv getestete Personen, deren Absonderung bereits mindestens fünf Tage dauert und die für 48 Stunden symptomfrei sind, können ihre Absonderung beenden.

Der Erzgebirgskreis informiert zu COVID-19 auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus

Eine übersichtliche Zusammenfassung der aktuellen Regelungen in Sachsen in Kurzform für den Bereich Tourismus und Kultur, aufgegliedert z.B. für Beherbergungsbetriebe, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen finden Sie unter folgendem Link:  Kultur- und Tourismus Sachsen

Corona-Schnelltest

  • Stadt-Apotheke Geyer mit Voranmeldung unter Tel. 037346 1266, Außerdem stellt die Stadt-Apotheke das digitale Impfzertifikat aus. Bitte bringen Sie hierfür Personal- und Impfausweis zur Vorlage mit. 

Der Freistaat Sachsen informiert zur Regelübersicht der Corona-Schutz-Verordnung auf www.coronavirus.sachsen.de

Rathaus Geyer - Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon 037346 1050 oder schreiben eine mail an stadtverwaltung(at)stadt-geyer.com Die Mitarbeiter/innen der Verwaltung stehen für Ihre Anliegen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Verfügung. 

Das Meldeamt für die geyerschen Bürger befindet sich im Rathaus Thum. Bitte vereinbaren Sie einen Termin: per Telefon unter 037297 39723 oder E-Mail (info(at)stadt-thum.de)

Informationen für Einreisende nach Sachsen

Orientierungshilfen zum Betrieb von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben
Im Folgenden sind für unterschiedliche touristische Bereiche Handlungsempfehlungen und Checklisten zur Orientierung zusammengestellt, die von den Branchenverbänden erarbeitet wurden: 
für Hotels- und Gaststätten;
für Gäste und Gastgeber speziell des Erzgebirges 

 

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Hotline des Sozialministeriums zum Umgang mit den Allgemeinverfügungen, dem Verbot von Versammlungen und der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten (Montag bis Freitag 8 - 17 Uhr)

Tel. 0351 564-55860     

Corona-Hotline des Erzgebirgskreises (täglich 8 - 18 Uhr):

Tel. 03733 831-4444

kostenlose Hotline des Staatsministerium Sachsen

0800-100 0214 

Im Folgenden finden Sie Internetseiten, um sich zur Lageentwicklung des Corona-Virus und damit verbundener Einschränkungen im öffentlichen Bereich ausführlich zu informieren. 


Aktuelle Informationen zur Grundschule Geyer erfahren Sie ausschließlich unter www.stadt-geyer.de/unsere-stadt/einrichtungen/grundschule