Neu ab 23. Januar 2021: Testpflicht für Grenzgänger bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten
Die neuen Regelungen besagen, dass grundsätzlich jeder Einreisende aus Tschechien einen negativen Test mit sich führen muss. Konkret bedeutet dies, dass tschechische Arbeitnehmer, die in Sachsen einer Arbeitstätigkeit nachgehen, zunächst ohne Testung einreisen dürfen. Bei der Einreise besteht die Pflicht, den Arbeitsvertrag mitzuführen. Daneben besteht die Pflicht, mindestens zweimal wöchentlich eine Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus vornehmen zu lassen. Die erste dieser Testungen hat direkt nach der Einreise und zwingend vor der Arbeitsaufnahme zu erfolgen. Die entsprechenden Nachweise sind mit sich zu führen und bei Kontrollen vorzuzeigen. Ergebnisse von Antigen-Schnelltests aus Tschechien werden in Sachsen anerkannt.
Der Lockdown wird verlängert. Demnach werden die aktuell geltenden Bestimmungen bis zum 14. Februar gelten. Viel ändert sich nicht für Sachsen: Ausgangsbeschränkungen, der 15-Kilometer-Radius für den Freizeitbereich und Kontaktbegrenzungen bleiben wie bisher bestehen. Aber ab 28. Januar sollen auch ein paar neue Regeln dazukommen: Statt Alltagsmasken werden beispielsweise OP-Masken oder FFP2-Masken beim Einkaufen und im ÖPNV Pflicht. Auch mit Blick auf das Homeoffice sollen ab Donnerstag neue Regelungen gelten. Wo es die Tätigkeiten zulassen, sollen Arbeitgeber ab dann verpflichtet sein, Homeoffice zu ermöglichen. Ab 25. Januar gilt dazu eine verbindliche Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums - zunächst befristet bis 15. März 2021.
Wesentliche Regelungen:
Die neue Verordnung und weitere Infos finden Sie auf www.coronavirus.sachsen.de unter »Amtliche Bekanntmachungen«.
Das Rathaus Geyer ist geschlossen, einige Mitarbeiter in homeoffice. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon 037346 1050 oder schreiben eine mail an stadtverwaltung(at)stadt-geyer.com. Die Bibliothek Geyer bleibt zur Medienausleihe geöffnet. Alle Freizeiteinrichtungen, Museen und Sportstätten sind geschlossen.
Das Meldeamt für die geyerschen Bürger im Rathaus Thum wird bis 7. Februar 2021 grundsätzlich für den Besucherverkehr geschlossen.
In dieser Zeit stehen die Mitarbeiter/innen der Verwaltung für Anliegen per Telefon unter 037297 39723 oder E-Mail (info(at)stadt-thum.de) zur Verfügung.
In unaufschiebbaren Angelegenheiten können in diesem Zeitraum persönliche Termine vereinbart werden.
Die vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung ist ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Informationen für Einreisende nach Sachsen
Orientierungshilfen zum Betrieb von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben
Im Folgenden sind für unterschiedliche touristische Bereiche Handlungsempfehlungen und Checklisten zur Orientierung zusammengestellt, die von den Branchenverbänden erarbeitet wurden:
für Hotels- und Gaststätten;
für Ferienwohnungen und -häuser;
für Gäste und Gastgeber speziell des Erzgebirges
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Hotline des Sozialministeriums zum Umgang mit den Allgemeinverfügungen, dem Verbot von Versammlungen und der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten (Montag bis Freitag 8 - 17 Uhr)
Corona-Hotline des Erzgebirgskreises (täglich 8 - 18 Uhr):
kostenlose Hotline des Staatsministerium Sachsen
Im Folgenden finden Sie Internetseiten, um sich zur Lageentwicklung des Corona-Virus und damit verbundener Einschränkungen im öffentlichen Bereich ausführlich zu informieren.
Aktuelle Informationen zur Grundschule Geyer erfahren Sie ausschließlich unter www.stadt-geyer.de/unsere-stadt/einrichtungen/grundschule