Ein Gottesurteil in Geyer
Der Maurergeselle Gottlieb Meyer war ein verkommener Trunkenbold. Seine Frau mahnte ihn wiederholt, besser für seine drei Kinder zu sorgen. Das tat er auf seine Art. Eines Tages ging seine Frau nach Hormersdorf, Butter zu holen. Unter dem Vorwand, der Mutter entgegenzugehen, brachte der Maurer die ahnungslosen Kinder zum Schacht auf den Zschierlichschen Feldern. Dort stürzte er sie in die Tiefe. Der Mörder wurde zu zeitlebens Zuchthaus verurteilt.
Darauf gestand Meyer noch einen weiteren Mord, den er gemeinsam mit seinem Mordgesellen Sigismund Porges begangen hätte. Er wurde deshalb zur Bezeichnung des Tatortes nach Geyer gebracht. Bei der Konfrontation mit Meyer beteuerte Porges seine Unschuld. Als man ihn während des 11-Uhr-Läutens am Rittergut vorbeibrachte, sprach Porges, Gott möge ein Zeichen geben und Wunder tun, daß er unschuldig sei. Da löste sich aus einer Glocke der Klöppel und stürzte vom Turm. Damit hatte sich seine Unschuld offenbart. Besagter Meyer wurde ins Zuchthaus zurückgebracht. Er gestand, daß der angegebene Mord unwahr sei. Er habe nur noch einmal Geyer sehen wollen.
Quelle: Lauterbach, W.: Sagenbuch des Erzgebirges, Altis-Verlag, Berlin 1995
Schnitzer: Rene Müller, Beierfeld